Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstattung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbestimmungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag  zur Gutachtenerstattung  ist schriftlich  zu  erteilen,  aber auch mündlich, telefonisch  oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit  keine  andere  schriftliche  Vereinbarung  getroffen  ist,  ist  das  Sachverständigenhonorar  zum  Zeitpunkt  der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten für Unfallbedingte Kraftfahrzeuge richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem  Schaden  die Berechnungsgrundlage.  Die  Honorarliste  liegt zur Einsichtnahme  in  den  Geschäftsräumen  des Sachverständigenbüros aus. Sie wird ggf. auf Anfrage dieser AGB beigefügt.

5.2  Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das  Honorar nach der auch  ausliegenden  internen  „Honorartabelle  für Bewertungen“.

5.3 Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 85,00 netto (€ 101,15 brutto) berechnet.

5.4 Kosten für die Erstellung von Gutachten/ Schadensberichten sind dem Kostenblatt zu entnehmen.

5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen abgerechnet.

5.8  Werden zur vollständigen Schadenfeststellung  De- und Montagearbeiten  erforderlich, so werden  diese  nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 5.3)

5.9 Bei Aufträgen für Gericht/öffentlichen Stellen wird nach dem JVEG abgerechnet.

5.10 Entstehen für die Ausführung der Arbeiten dem AN Fremdkosten, so sind diese mit dem AG im Voraus zu besprechen. Diese Fremdkosten werden dem AG ohne Aufschläge in Rechnung gestellt..

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten  werden  pauschal mit € 100,00 netto (€ 119,00 brutto) berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.

§ 8. Gutachtenerstattung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Fotoanlage und zwei Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form,  Gliederung,  Formulierung  und  Inhalt  der  Gutachten  für  Haftpflicht-  und  Kaskoschäden  entsprechen  den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Oliver Gindel in 95463 Bindlach. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden

 

 

Schadenhöhe Netto EUR

Grundhonorar Netto EUR

Grundhonorar Brutto EUR

500,00

207

246,33

750,00

240

285,60

1000,00

282

335,58

1250,00

315

374,85

1500,00

344

409,36

1750,00

370

440,30

2000,00

392

466,48

2250,00

412

490,28

2500,00

434

516,46

2750,00

455

541,45

3000,00

474

564,06

3250,00

492

585,48

3500,00

511

608,09

3750,00

529

629,51

4000,00

547

650,93

4250,00

564

671,16

4500,00

581

691,39

4750,00

597

710,43

5000,00

611

727,09

5250,00

627

746,13

5500,00

642

763,98

5750,00

657

781,83

6000,00

674

802,06

6500,00

699

831,81

7000,00

722

859,18

7500,00

746

887,74

8000,00

772

918,68

8500,00

797

948,43

9000,00

823

979,37

9500,00

849

1010,31

10000,00

877

1043,63

10500,00

903

1074,57

11000,00

928

1104,32

11500,00

954

1135,26

12000,00

978

1163,82

12500,00

1003

1193,57

13000,00

1030

1225,70

13500,00

1054

1254,26

14000,00

1077

1281,63

14500,00

1104

1313,76

15000,00

1132

1347,08

16000,00

1176

1399,44

17000,00

1219

1450,61

18000,00

1261

1500,59

19000,00

1309

1557,71

20000,00

1352

1608,88

21000,00

1399

1664,81

22000,00

1444

1718,36

23000,00

1488

1770,72

24000,00

1534

1825,46

25000,00

1583

1883,77

26000,00

1642

1953,98

27000,00

1683

2002,77

28000,00

1731

2059,89

29000,00

1776

2113,44

30000,00

1834

2182,46

 


 Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe ermittelt.

Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten netto bis zur „Opfergrenze“, zuzüglich einer eventuell anfallenden Wertminderung, zuzüglich eventuell anfallender Vorschadenberechnung.

Im Falle des Totalschadens wird das Grundhonorar nach dem „Wiederbeschaffungswert brutto“ ermittelt.

Folgende Arbeitsleistungen sind bei den im Auftrag gegebenen Beweissicherungsgutachten (Kasko- und Haftpflichtkriterien) mit dem Grundhonorar abgedeckt:

Fahrzeuguntersuchung/ Besichtigung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe, Berechnung von    eventuell    anfallender Wertminderung, Berechnung von eventuell anfallender Vorschadenberechnung, Ausarbeitung des Gutachtens mit Endkontrolle.

Nicht im Grundhonorar enthalten sind:


Zerlegungsarbeiten, Nachbesichtigung, Anwesenheit bei der Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurde, sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen sowie den folgenden Nebenkosten.

 

Nebenkosten

 

Nebenkosten

Nebenkosten Netto

Nebenkosten Brutto

1.Fotosatz pro Bild

  2,00 EUR

  2,38 EUR

2.Fotosatz pro Bild

  0,50 EUR

  0,60 EUR

Porto/Telefon Pauschal

15,00 EUR

17,85 EUR

Fahrkosten pro km

  0,70 EUR

              0,83 EUR

Schreibkosten pro Seite

  1,80 EUR

  2,14 EUR

Kopie pro Kopie

  0,50 EUR

  0,60 EUR

 


Weitere Leistungen

Kostenvoranschläge / Kurzgutachten  für Bagatellschäden unter 750,00 € Schadenhöhe:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Kalkulationsausdruck EUR 75,00 netto / EUR 89,25 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

Reparaturbestätigungen/ Rechnungsprüfungen:

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Schreiben EUR 35,00 netto / EUR 41,65 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto


Technische Gutachten und Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.


Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (PKW) bis zu einem Alter von 12 Jahren:

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Bewertungsurkunde EUR 75,00 netto / EUR 89,25 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (NKW, Anhänger):

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde EUR 125,00 netto / EUR 148,75 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

Fahrzeugbewertungen für Youngtimer:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde EUR 90,00 netto / EUR 107,10 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

Fahrzeugbewertungen für Sonderfahrzeuge und Oldtimer:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde EUR 150,00 netto / EUR 178,50 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto


Wertgutachten z.B. für Szenefahrzeuge oder Hochwertige Oldtimer werden nach Zeitaufwand abgerechnet


Zustandsberichte (z.B. Leasing-Rücknahmen/ Gaben):

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Zustandsbericht EUR 45,00 netto / EUR 53,55 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

 


Die brutto Preise beinhalten die MwSt. von 19%