Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Jetzt zählt nur eins: HANDELN!
- Sichern Sie als erstes die Unfallstelle ab
- Verschaffen Sie sich einen Überblick am Unfallort (Gibt es Verletzte? Wenn Ja, unverzüglich erste Hilfe leisten und Notruf absetzen.)
Notieren Sie am Unfallort
- Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Bei ausländischen Unfallgegner lassen Sie sich die Grüne Karte zeigen!
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen.) Bei verletzten Personen ist unbedingt die Polizei zu
rufen.
- Nutzen Sie hier den standardisierten Unfallbericht, welcher sich immer im Fahrzeug befinden sollte.
Betreiben Sie am Unfallort Beweissicherung
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugpositionen nach dem Zusammenstoß (es empfiehlt sich, eine Kamera im Fahrzeug mitzuführen oder die Fotofunktion des Handys zu
nutzen).
- Achten Sie auch auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. und fotografieren Sie diese aus unterschiedlichen Perspektiven.
- Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang bzw. der Unfallsituation (Fahrzeugendpositionen, Spuren) an.
Ihr Recht bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall
- Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zum Zwecke der Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den
Kfz-Sachverständigen gehören nach aktueller Rechtsprechung zum Schaden und können daher im Haftpflichtschadenfall geltend gemacht werden.
- Versicherungen können im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen.
- Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung das „Heft aus der Hand nehmen“. Viele Versicherungen versuchen recht schnell mit Ihnen nach Eintritt des Schadenereignisses in Kontakt
zu treten, und in diesem Rahmen wird gezielt durch geschultes Personal am anderen Ende des Telefons versucht, Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Schadens schmackhaft zu machen.
Was aber nur ein Ziel hat! Sparen!!! Gehen Sie nicht darauf ein! Lassen Sie sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten, denn es geht hier darum,
Sie als Geschädigten so zustellen, als wäre der Schaden nie eingetreten. Versicherungen verfolgen hier nur ihre eigenen Interessen und nicht die des Geschädigten.
- Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge verweisen.
- Denken Sie auch an die Ihnen gegebenenfalls zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
- Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen versierten Verkehrsrechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger.
Beachten Sie bitte:
Leider ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt, und somit darf sich jeder Sachverständiger nennen. Umso wichtiger ist es, sich vor der
Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen über dessen Qualifikation zu informieren. Ein seriöser Kfz-Sachverständiger gibt Ihnen über seinen Wertegang jederzeit gerne Auskünfte und kann diese auch
anhand von Zeugnissen, Urkunden und Zertifikaten darlegen.
Die Qualifikation des Kfz-Sachverständigen und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für ein korrektes Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.