Neutrale Kostenvoranschläge oder auch so genannte „Kurzgutachten“ sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben, welcher die Schadenhöhe von ca. 750,- € („Bagatellschaden“)
nicht übersteigt. Der Vorteil für Sie als Geschädigter liegt bei einem neutralen Kostenvoranschlag in Bezug auf die Beweissicherung. Wir fertigen Lichtbilder zum Schaden an, um auch zu
einem späteren Zeitpunkt die Beweiskraft aufrecht zu halten.
Bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort.
Kfz-Sachverständiger Oliver Gindel
Margaretenweg 9
95463 Bindlach
Tel: 0151/58780557
E-Mail: Info@kfz-gutachter-gindel.de
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